Ob du einen neuen Energieausweis benötigen oder dein aktueller abgelaufen ist – wir kümmern uns um alle Details.
Du beschäftigst dich mit dem Verkauf deiner Immobilie? Dann ist dir sicherlich bewusst, dass ein Energieausweis unverzichtbar ist. Doch in der Flut von Angeboten ist es entscheidend, den richtigen Partner an deiner Seite zu wissen.
Als erfahrene Immobilienmakler arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Fachleuten zusammen, die über das nötige Know-how und die offizielle Befugnis zur Ausstellung eines Energieausweises verfügen.
Unser Service geht über die reine Beschaffung des Energieausweises hinaus. Profitiere von unserem großen Netzwerk aus regionalen Handwerkern und erfahre wie du den Wert deiner Immobilie durch energieeffiziente Modernisierungen noch steigern kannst.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden:
Verbrauchsausweis:
Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren. Das Ergebnis ist stark vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner abhängig – beispielsweise davon, wie oft und intensiv geheizt oder gelüftet wurde.
Bedarfsausweis:
Hier wird der Energiebedarf unabhängig vom bisherigen Nutzerverhalten ermittelt. Grundlage ist ein technisches Gutachten, bei dem unter anderem die Bausubstanz, die Fenster und die Heiztechnik bewertet werden. So entsteht eine objektive Einschätzung des theoretischen Energiebedarfs der Immobilie.
Wenn du Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als vier Wohneinheiten bist, kannst du frei wählen: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
Bei Gebäuden mit maximal vier Wohneinheiten hast du ebenfalls Wahlfreiheit – aber nur, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Haus mindestens dem Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht (z. B. durch spätere Modernisierungen).
Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Nicht sicher, welcher Ausweis der richtige ist?
Kein Problem – wir beraten dich gerne und helfen dir, den passenden Energieausweis für deine Immobilie zu bekommen.
In der Regel übernimmt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis – meist also der Eigentümer der Immobilie.
Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) ist der Hausverwalter dafür verantwortlich, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Gebäude bereitzuhalten. Die Kosten dafür werden auf alle Eigentümer anteilig umgelegt.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung musst du einen gültigen Energieausweis vorlegen. Wichtig zu wissen:
Der Energieausweis wird nicht für die einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude.
Das bedeutet: Egal ob Erdgeschoss- oder Dachgeschosswohnung – der gleiche Energieausweis gilt für alle Einheiten im Haus.
Selbst wenn der tatsächliche Energieverbrauch von Wohnung zu Wohnung unterschiedlich ist.